Letzte Aktualisierung:
1. August 2020
© 2009 - 2019
Südstadtgemeinde
Marburg e.V.
- Nachtflohmarkt der Südstadtgemeinde Marburg e.V.
Marktbedingungen:
Die nachfolgenden Marktbedingungen wurden aufgestellt, um die Vorgaben der Genehmigungsbehörde umzusetzen sowie einen reibungslosen Verlauf des Marburger Nachtflohmarkts zu gewährleisten.
- Ein Verstoß gegen die Marktbedingungen hat den sofortigen Ausschluss vom Marburger Nachtflohmarkt und den Verweis vom Marktgelände zur Folge. Eine Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen findet in diesem Fall nicht statt.
- Den Anweisungen der vom Veranstalter, der Südstadtgemeinde Marburg e.V., eingesetzten Marktleitung und deren Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Marburger Nachtflohmarkt ist als Flohmarkt konzipiert und dient in erster Linie dem Verkauf von Flohmarktartikeln. Andere Markt- und Informationsstände sind zulässig, der Veranstalter behält sich jedoch vor, die Stände gemäß dem Grundkonzept auszuwählen. Für Marktstände an denen in erheblichem Maß Neuwaren verkauft werden, werden Standgebühren wie für gewerbliche Stände erhoben.
Marktstände deren Angebote gegen Recht und Gesetz vorstoßen, oder geeignet sind den friedlichen Verlauf der Veranstaltung zu stören sind grundsätzlich nicht zulässig. Wird dies durch den Veranstalter erst während des Nachtflohmarkts festgestellt, erfolgt der sofortige Ausschluss vom Marburger Nachtflohmarkt und der Verweis vom Marktgelände.
- Die Öffnungszeit des Marktes ist von 18.00 bis 23.30 Uhr.
- Es wird kein Stromanschluss oder Beleuchtung zur Verfügung gestellt, jeder Marktstandbetreiber ist selbst für die Beleuchtung seines Stands verantwortlich. Die Benutzung von Stromerzeugern (Aggregaten) ist ausdrücklich verboten.
- Die angegebenen Standmaße sind Circa-Maße. Eventuelle durch die Struktur der Marktfläche (Bäume, Eingänge usw.) bedingte Einschränkungen sind nicht zu vermeiden und durch den Standbetreiber zu akzeptieren.
- Fahrzeuge sind nach dem Entladen unverzüglich vom Marktgelände zu entfernen, ausgenommen „Extra“-Standplätze.
- Zum Betreiben eines Marktstands ist ohne Ausnahme die Abgabe eines vollständig ausgefülltes Anmeldeformulars sowie die vollständige Bezahlung der Standgebühr notwendig. Die Anmeldung muss mit dem jeweils aktuellen Anmeldeformular zum Marburger Nachtflohmarkt erfolgen, andere Anmeldungen werden nicht akzeptiert.
- Um möglichst vielen Standbetreibern die Teilnahme am Marburger Nachtflohmarkt zu ermöglichen, kann pro Standbetreiber und Anmeldung nur ein Standplatz angemeldet werden.
- Der Betreiber ist für die Einholung aller zum Betrieb seines Marktstands notwendigen Genehmigungen (z.B. Schankgenehmigung) selbst verantwortlich und muss diese am Markttag vorweisen können.
- Gewerbliche Marktbeschicker haben mit der Anmeldung eine Kopie ihrer gültigen Reisegewerbekarte nach § 55 GewO einzureichen. Die Reisegewerbekarte ist am Markttag mit zu führen und auf Verlangen der Marktleitung oder der Aufsichtsbehörden vorzulegen.
- Die Belegung der Standplätze ist ab 15.00 Uhr möglich. Vorher ist der Platz für den Abbau des Wochenmarktes und die Vorbereitung des Nachtflohmarkt gesperrt. Die anwesenden Ordner des Veranstalters sind angewiesen, eine vorherige Belegung von Standplätzen oder das Befahren des Marktplatzes zu unterbinden.
- Die Marktstandbetreiber müssen sich vor der Belegung eines Standplatzes bei der Marktleitung melden, diese weist einen Standplatz in der bestellten bzw. bezahlten Größe zu. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz, Wünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Standplatz darf erst nach Zahlung der Standgebühr belegt werden.
- Angemeldete Marktstandbetreiber müssen sich am Markttag bis spätestens 17.00 Uhr bei der Marktleitung melden, da der Standplatz sonst anderweitig vergeben werden kann.
- Angemeldete Marktstandbetreiber die ohne rechtzeitige vorherige Absage nicht zum Nachtflohmarkt erscheinen, können von der Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
- Hauseingänge, Zufahrten usw. sind stets frei zu halten, der Zugang zu den Grundstücken darf nicht behindert werden.
- Die an die Marktstände angrenzenden Gebäude und Grundstückseinzäunungen gehören nicht zum Marktgelände. Sie dürfen nicht zum Aufstellen, Anlehnen und Aufhängen von angebotenen Waren oder sonstig genutzt werden, ausgenommen es liegt hierzu eine ausdrückliche Genehmigung des (Grundstücks-) Eigentümers vor.
- Die Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten, insbesondere ab 22.00 Uhr.
- Alle Marktteilnehmer sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Wer andere Marktteilnehmer schädigt oder benachteiligt oder den Marktverlauf stört, kann mit sofortiger Wirkung vom Markt ausgeschlossen werden.
- Das Zurücklassen von Gegenständen auf dem Standplatz ist nicht erlaubt, auch nicht mit dem Hinweis „zu verschenken“. Der Standplatz ist nach Ende der Veranstaltung besenrein zu hinterlassen, entstehende Abfälle sind vom Marktstandbetreiber mitzunehmen und zu entsorgen.
Werden Gegenstände zurückgelassen, die durch den Veranstalter entsorgt werden müssen, insbesondere für solche die als Sondermüll gelten, wird der Marktstandbetreiber von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen. Außerdem wird Anzeige wegen illegaler Abfallentsorgung erstattet.
Samstag, den 21. September 2019, von 18.00 bis 23.30 Uhr
Der nächste Marburger Nachtflohmarkt findet möglicherweise im September 2020 statt.
Um frühzeitig über den genauen Termin und den Anmeldebeginn des nächsten Marburger Nachtflohmarkts der Südstadtgemeinde informiert zu werden, melden Sie sich am Besten zum
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Mit der Anmeldung zum Marburger Nachtflohmarkt der Südstadtgemeinde Marburg e.V. werden diese Marktbedingungen als verbindlich anerkannt. Ein Verstoß gegen die Marktbedingungen kann den sofortigen Ausschluss vom Marburger Nachtflohmarkt und den Verweis vom Marktgelände zur Folge haben, lesen Sie daher bitte die nachfolgenden Marktbedingungen sorgfältig durch.
Allgemeines:
Anmeldung:
Belegung/ Betrieb des Marktstandes am Markttag:
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